Jede Stadt und Gemeinde hat eine eigene Baumschutzsatzung. Auf dieser Seite finden Sie die gültigen Satzungen nach Städten sortiert.
In der Regel dürfen Bäume nur außerhalb der Vogelbrutperiode vom 1.Oktober bis Ende Februar gefällt werden. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Ausnahmen, die von Fall zu Fall diskutiert werden müssen.
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