Baumfällung

Fällungen sind meistens genehmigungspflichtig und werden in der Regel, bedingt durch den Vogelschutz, im Winterhalbjahr zwischen Oktober und März durchgeführt.

 

 

 

Unerwünschte Fällungen können verhindert werden, wenn rechtzeitig gezielte Präventionsmaßnahmen von Seiten der Baumpflege getroffen werden. 

Ist dieser Finale Eingriff dennoch unabwendbar (z.B. durch Stürme Blitzschlag falsche Schnittmaß-nahmen in der Vergangenheit, Baumerkrankung etc.) werden auch schwierige Fällungen durchgeführt.


Mit Hilfe der Seilklettertechnik wird der Baum sorgfältig und ohne Einsatz von schweren Maschinen Stück für Stück abgetragen um eine Beschädigung umliegender Anlagen zu vermeiden. 

Äste und Stammteile werden Effizient und sicher abgeseilt, was ein sauberes und schonendes Arbeiten auf engstem Raum ermöglicht.

Bei Bedarf erfolgt eine fachgerechte Materialentsorgung und eine Entfernung der Baumstümpfe bzw. Wurzelstöcke unter Verwendung der Stubbenfräse.


Wir fällen nicht jeden Baum ! Bitte haben sie Verständnis das uns nicht die Enfernung, sondern der Erhalt des Baumes am Herzen liegt. Wir sind uns des Wertes von Bäumen stets bewusst und behalten uns daher vor, Fällanfragen im Bezug auf Bäume, die von besonderem Wert sind und von denen keine erkennbare Gefahr ausgeht abzulehen.